Verstoß nach dem Waffengesetz

Aidenbach: Eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz handelte sich ein 23-Jähriger ein. Er war von einer Streife am Di., 31.08.10, in Aidenbach kontrolliert worden. In der Hosentasche führte er ein sogenanntes Einhandmesser mit, das dem Waffenngesetz unterliegt. Einhandmesser sind Klappmesser, bei denen der Mechanismus so ausgearbeitet ist, dass die Klinge mühelos mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden kann.

Ferner führte der 23-Jährige eine Schreckschußpistole mit 8 Schuß im Magazin mit. Einen kleinen Waffenschein hierfür konnte er vorweisen. Da die Schreckschußpistole einer echten Pistole täuschend ähnlich sieht, wird die Rechtmäßigkeit des Mitführens noch geprüft. (PI Vilshofen)